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Klima- und Energiefonds bietet Sanierungsförderungen

Die "Mustersanierung" richtet sich an Bauherren, Planer und Berater von betrieblich und öffentlich genutzten Gebäuden.

Der Klima- und Energiefonds bietet erneut die äußerst attraktive Förderung für herausragende Sanierungen von Dienstleistungsgebäuden an – die Mustersanierung 2014. Seit 2008 wurden mit den Mitteln des Klima- und Energiefonds 57 Gebäude – beispielsweise Pensionen, Kindergärten, Schulen, Gesundheitszentren – nach den hohen Standards der „Mustersanierung“ saniert.

Die Förderung wir in Kooperation mit der Kommunalkredit Public Consulting abgewickelt, geht jedoch über die übliche Umweltförderung im Inland hinaus.

 

Die Zielgruppen der Förderung sind:

  • sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)

  • konfessionelle Einrichtungen und Vereine

  • Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften

  • Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten

  • Contractoren

 

Ausnahmeregelung für innerstädtische, fossile Fernwärme

Wenn der gesamte Strombedarf eines Gebäudes aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt wird, kann ein Gebäude (zumeist innerstädtisch gelegen) trotz eines Anschlusses an eine innerstädtische, fossile Fernwärme bei der Mustersanierung 2014 einreichen! Sprich in diesem Fall ist es zulässig den Wärmebedarf (Heizung, Warmwasser) über eine fossile Fernwärme zu decken!

 

Die Förderung kann bis 24. Oktober 2014 nach Registrierung auf der Website des Klima- und Energiefonds bei der Kommunalkredit Public Consulting eingereicht werden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

last update 01.06.2023