Die Übergangsfrist der EU-Gebäuderichtlinie [EPBD 2010] endet zum Jahreswechsel, ab 01.01.2021 werden daher in Österreich nur noch Niedrigstenergiegebäude gebaut, die heimische Ausgestaltung des Nearly Zero Energy Building (NZEB). Was bedeutet das für Passivhaus & Co. – die anderen Gebäudekonzepte?
Ein ökologisch optimiertes Gebäude braucht keine aktive Heizung — vor allem keine mit fossilen Energieträgern —, wenn es gut geplant, ausreichend gedämmt und dicht ausgeführt wird. Dann ist der Wärmeverlust minimal und dementsprechend auch der Heizwärmebedarf. Diese bauphysikalischen Regeln sind im Passivhaus-Konzept konsequent umgesetzt, es erfüllt daher die Voraussetzungen der EPBD und hätte bereits 2010 zum Standard werden können. Dagegen gab es jedoch massiven Widerstand. Stattdessen hat Österreich für seine Version des NZEB ein eigenes Konzept entwickelt, bei dem bauphysikalische Minderleistung durch Energiezufuhr ausgeglichen werden kann – das Niedrigstenergiegebäude. Im Sinne des Artikels 2, Ziffer 2 der Richtlinie 2010/31/EU ist das „ein Gebäude, das eine sehr hohe, nach Anhang I bestimmte Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen — einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird — gedeckt werden.“ Lesen Sie hier weiter.